Neben den unten aufgeführten Bereichen, kümmern wir uns auf Wunsch auch gerne um die Antragsstellung und die Zahlungsabwicklung mit dem TÜV – lass dich also unverbindlich beraten und sicher dir unsere Vorteile!
Infos und Wissenswertes zu den verschiedenen Klassen findet ihr in unserer kurzen Zusammenfassung.
Du bist lange nicht mehr gefahren, fühlst Dich unsicher, oder willst auf dem neuesten Stand bleiben?
Du möchtest Deine Ausbildung für den Führerschein in den Ferien machen? Kein Problem!
Das sind Fahrstunden, bei dem der Fahrlehrer mit einem Motorrad hinter dir her fährt (Klasse A).
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Für euren Führerschein benötigt ihr sowohl einen Erste-Hilfe Kurs als auch einen Sehtest.
Du bist lange nicht mehr gefahren, fühlst Dich unsicher, oder willst auf dem neuesten Stand bleiben?
Das sind Fahrstunden, bei dem der Fahrlehrer mit einem Motorrad hinter dir her fährt (Klasse A).
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren auch ab 17 nach § 48a)
Beinhaltet Klasse: AM, L
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Für die Anmeldung zu BF17 brauchst du zusätzlich:
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25
Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Pkw und leichte Lkw
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Die Prüfungsvorbereitung, die Feststellung der Prüfungsreife sowie die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 (beim begleiteten Fahren 17)
Vorbesitz erforderlich: B
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren auch ab 17 nach § 48a)
Vorbesitz erforderlich: B
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Schwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 15
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Motorisiertes Fahrrad
Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
Mindestalter: 15
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Diese Unterlagen benötigst du:
Traktorführerschein
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 16
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Traktorführerschein
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- ab 16 Jahren bis 40 km/h
- ab 18 Jahren bis 60 km/h
für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter: 16 bzw. 18
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.
Mindestalter: 21 (18 unter bestimmten Voraussetzungen)
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: C1
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als über 750 kg bestehen
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.
Mindestalter: 21 (18 unter bestimmten Voraussetzungen)
Vorbesitz erforderlich: C
Beinhaltet Klasse: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Wohnmobilführerschein
Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Mindestalter: 18
Vorbesitz erforderlich: B
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Mindestalter: 18
Vorbesitz erforderlich: C1
Beinhaltet Klasse: BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden)
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Liebe Fahrschüler/ innen,
Auch in diesem Jahr findet der Theorieunterricht ausschließlich in Präsenz statt.
Ihr müsst Eure Unterrichte weiterhin hier auf unserer Seite buchen.
Bitte achtet beim Buchen auf die richtige Filiale.
Der Unterricht startet um 19.00 Uhr in der jeweiligen Filiale.
Der LKW Unterricht findet wie gewohnt um 20.30 Uhr statt.
Ihr braucht kein Zoom herunterzuladen.
Alle 4 Wochen findet der Erste-Hilfe Kurs bei uns in Stadtlohn in der Fahrschule statt. Alternativ alle 2 Wochen in Velen.
Termine:
18.02.2023
Stadtlohn Breul 89